Auf Basis der aktuellen Fassung der "Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2" gelten für das Krankenhaus Johanneum bis auf Weiteres folgende Regelungen zu Besuchsmöglichkeiten sowie Schutz- und Hygienemaßnahmen(hier klicken).
Artikel eingefügt am 16.10.2020