Hier lernen Studierende die Praxis kennen

UNIVERSITÄTSMEDIZIN - Johanneum gehört jetzt zu den Lehrkrankenhäusern

Quelle: Nordwest Zeitung, vom 03.11.2022

WILDESHAUSEN. (lr) Oldenburger Medizinstudenten lernen künftig in Wildeshausen den Klinikalltag kennen und machen hier ihre ersten Schritte auf dem Berufsweg. Die Universitätsmedizin Oldenburg hat das Krankenhaus Johanneum als akademisches Lehrkrankenhaus anerkannt.

Netzwerk

Damit ist Wildeshausen ab jetzt einer der Standorte, an denen die angehenden Mediziner ihre Blockpraktika oder das Praktische Jahr nach dem Studium absolvieren.

Neben dem Johanneum wurden auch das Papenburger Marien-Hospital Papenburg und das St.-Johannes-Hospital in Varel neu in das Netzwerk der Uni-Lehrkrankenhäuser aufgenommen. Dazu gehören bereits das Borromäus-Hospital Leer, das Christliche Krankenhaus Quakenbrück, das Ludmillenstift Meppen, die Friesland-Klinik in Sanderbusch, die Ubbo-Emmius-Klinik in Ostfriesland und die Karl-Jaspers-Klinik in Wehnen. Diese Lehrkrankenhäuser ergänzen die praktischen Ausbildungsmöglichkeiten in den Oldenburger Uni-Kliniken.

„Mit inzwischen 120 Studierenden ist auch unser Bedarf an klinisch-praktischen Ausbildungsmöglichkeiten in Krankenhäusern deutlich gestiegen. Wir freuen uns deshalb sehr, dass wir drei neue akademische Lehrkrankenhäuser aus der Region in unser Netzwerk aufnehmen konnten“, sagt Hans Gerd Nothwang, Dekan der Fakultät VI Medizin und Gesundheitswissenschaften an der Uni Oldenburg. Für die Studierenden seien die Aufenthalte in den Lehrkrankenhäusern nicht nur ein unverzichtbarer Teil ihrer Ausbildung, sondern immer auch ein Einblick in die verschiedenen Berufsmöglichkeiten in der Region.

Spezielle Anforderungen

Um akademisches Lehrkrankenhaus zu werden, müssen Einrichtungen spezielle Anforderungen erfüllen und zum Beispiel nachweisen, dass das ärztliche Personal die erforderliche Fachkompetenz sowie notwendige Lehrbefähigung hat und die Einrichtung über die für die Lehre benötigte Infrastruktur verfügt. Die Zusammenarbeit haben die Universitätsmedizin Oldenburg und die Lehrkrankenhäuser vertraglich geregelt. Damit ist es zum Beispiel auch möglich, dass ausbildende Ärztinnen und Ärzte aus diesen Krankenhäusern einen Lehrauftrag an der Universität wahrnehmen und auch in wissenschaftlichen Projekten kooperieren.

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