Wichtige Informationen zum Corona-Virus

Wir weisen darauf hin: Betretungs- und Besuchsverbote für Personen aus Risikogebieten
Das Niedersächsische Gesundheitsministerium hat eine fachliche Weisung im Umgang mit Reiserückkehrern aus Risikogebieten im Zusammenhang mit Gemeinschaftseinrichtungen ausgesprochen: Auf dieser Grundlage gibt es ab sofort Betretungsverbote und Besuchsverbote für Personen, die sich innerhalb der zurückliegenden 14 Tage in einem Risikogebiet oder besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweiligen aktuellen Fassung durch das Robert Koch Institut (RKI) aufgehalten haben. Diese Personen dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr das Krankenhaus nicht betreten.
Link Risikogebiete laut RKI

Nachwievor gilt:

Bei Symptomen ist das zu tun:
Bei Symptomen und dem Verdacht, mit dem Corona-Virus (Covid-19) infiziert zu sein: Bleiben Sie bitte zu Hause und melden Sie sich telefonisch bei Ihrer Hausärztin / Ihrem Hausarzt oder rufen Sie unter Tel. 116 117 den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst an.
So wird alles getan, um eine tatsächliche Infektion Ihrer Person mit Covid-19 festzustellen und  um entsprechende weitere Schritte einzuleiten. 
Der größte Teil der Infektionen mit Covid-19 verläuft nicht schwerwiegend und kann zu Hause auskuriert werden. Die Ärztinnen und Ärzte, die Sie vor Ort betreuen, entscheiden, ob die Einweisung ins Krankenhaus notwendig ist. Krankenhäuser sind Patientinnen und Patienten mit schweren Verläufen vorbehalten.

Wichtig:
Gehen Sie also zur Infektionsabklärung nicht direkt ins Krankenhaus / nicht direkt in die Notaufnahme!
Es geht darum, ein unkontrolliertes Verbreiten des Virus' im Krankenhaus zu verhindern, damit Patientinnen und Patienten, die durch andere Erkrankungen geschwächt sind, aber auch das Krankenhauspersonal möglichst gut geschützt werden können.

Besuche im Krankenhaus Johanneum
Wir appellieren in Anbetracht der aktuellen Infektionslage (Erkältungserkrankungen, jährliche Influenza und Corona-Virus) an alle Besucher: Bitte verzichten Sie zum Schutz der Patientinnen und Patienten und unseres Krankenhauspersonals möglichst auf Besuche.
Und: Die Anweisungen des Krankenhauspersonals sind bindend.

Weiterführende Informationen
der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), des Robert-Koch-Instituts und des Landkreises Oldenburg zum Herunterladen:
Link Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Infektionsschutz
Link Robert Koch Institut
Link Gesundheitsamt Landkreis Oldenburg



Artikel eingefügt am 12.03.2020

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

der Kassenärztlichen Vereinigung Telefon 116 117

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