Das Krankenhaus Johanneum Wildeshausen hat im Zuge der jüngsten Entwicklungen zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus seine Präventivmaßnahmen weiter ausgebaut:
- Das Krankenhaus Johanneum ist derzeit nur noch über den Haupteingang an der Feldstraße zu betreten.
- Der Zugang zur Ärztlichen Bereitschaftsdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung im Johanneum erfolgt bis auf Weiteres ausschließlich nur noch über den Eingang Visbeker Straße.
- Auf Erlass des niedersächsischen Ministeriums für Gesundheit sind ab sofort und bis auf Weiteres keine Besuche mehr zugelassen. Ausnahmen laut Erlass: Besuche von werdenden Vätern und von Vätern Neugeborener sowie Besuche enger Angehöriger von Palliativpatienten. Das Krankenhauspersonal ist angewiesen, diese Vorgaben zum Schutz der stationären Patienten konsequent einzuhalten.
„Unser Krisenstab steht in ständigem Austausch und bewertet täglich die aktuelle Lage. So können wir auf neue Situationen schnell reagieren“, erklärt Hubert Bartelt, Verwaltungsdirektor des Krankenhauses Johanneum. „Wir passen im Krankenhaus die Notfallstrukturen und unsere Personalkapazitäten der Lage entsprechend an und sind auf die Aufnahme intensivpflichtiger Corona-Patienten vorbereitet.“ In Erwartung einer Zunahme an Patienten, die schwer an COVID-19 erkrankt sind, werden aktuell die nicht dringend notwendigen Eingriffe abgesetzt und kontrolliert zurückgefahren. Gleichzeitig stellt sich das Johanneum darauf ein, seine verfügbaren personellen und materiellen Ressourcen für zusätzliche Beatmungsplätze vorzubereiten. Dafür werden auch die räumlichen Kapazitäten für Beatmungspatienten ausgeweitet. Bartelt: „Das Konzept zur Bewältigung dieser pandemischen Krise benötigt für einen längeren Zeitraum zusätzliche personelle Kapazitäten.“ In den Bereichen, in denen es möglich ist, werden somit die Personaleinsätze auf das Notwendige zur Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebes zurückgefahren.
So kann weiteres Personal über gezielte Schulungen mit unterschiedlichen fachlichen Anforderungen ausgebildet werden, um im Bedarfsfall zur Verfügung zu stehen. Auch der ärztliche Dienst bereitet sich gezielt auf die Zunahme an intensivpflichtigen Corona-Patienten vor.
Für das Pflegezentrum Johanneum gilt auf behördliche Anordnung ebenso ein Besuchsverbot. Ausgenommen sind hier laut Erlass: nahestehende Personen palliativmedizinisch versorgter Bewohner und im Einzelfall Seelsorger oder Urkundspersonen unter Auferlegung der erforderlichen Verhaltensregeln.
Artikel eingefügt am 18.03.2020