Eigenanteil

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, ist das Krankenhaus verpflichtet (gem. § 39 Abs. 4 SGB V), einen Eigenanteil in Höhe von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Kalendertage innerhalb eines Kalenderjahres zur Weiterleitung an die Krankenkassen von Ihnen einzuziehen. Am Entlassungstag melden Sie sich dazu bitte an der Pforte.

Falls Sie Fragen zum Eigenanteil haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter an der Patientenaufnahme. Telefon: (982)-8000.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

der Kassenärztlichen Vereinigung Telefon 116 117

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